Epi

 

Epilepsiewerte (Epi)

Anhang 4 zur ZO „Zuchtplan zur Bekämpfung der Epilepsie“

1. Allgemeines

Epilepsie ist ein Sammelbegriff für wiederkehrende Anfallsleiden, deren Ursachen vielfältig sein kann. Bei genetisch bedingter Epilepsie tritt in einer Rasse meist nur eine Form auf. Das mutierte Gen wird im Weiteren mit a, das intakte Gen mit A bezeichnet. Der nachfolgende Zuchtplan regelt die züchterischen Maßnahmen zur Reduktion der Frequenz in der Population.

2. Erfassung

Als Information für die Risikoberechnung dienen alle bisher bekannt gewordenen Erkrankungsfälle. Weiterhin erfolgt die Erfassung der betroffenen und freien Tiere über ein eigens dazu ausgearbeitetes System der Besitzerbefragung und die Auswertung tierärztlicher Diagnosen und Behandlungen.

3. Berechnung der Wahrscheinlichkeiten

Es werden aus den Untersuchungsergebnissen Wahrscheinlichkeiten berechnet, mit der Tiere den Genotyp haben:

aa = homozygot betroffen

Aa = heterozygot frei

AA = homozygot frei

Bei der Berechnung wird die Diagnosesicherheit adäquat berücksichtigt.

Aus den Genotypenwahrscheinlichkeiten wird eine Wahrscheinlichkeit (P) berechnet, die angibt, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Spermium bzw. eine Eizelle des Tieres das Epilepsie-Gen a trägt (betroffen = 1, heterozygot = 0,5, sicher frei = 0). Tiere, die heterozygot oder aber möglicherweise auch frei sind, können zwischen 0 und 0,5 liegen.

Die Ergebnisse der Berechnung werden in Listen mit den drei Genotypwahrscheinlichkeiten und dem Wert P veröffentlicht bzw. den Züchtern zugänglich gemacht. Neue Untersuchungsergebnisse führen zur Aktualisierung der Erkenntnisse.

4. Epilepsie-Risiko

Das Risiko R für das Auftreten der Anomalie (Epilepsie) ist das Produkt aus dem väterlichen und dem mütterlichen P-Wert. Die Anpaarung eines heterozygoten Anlageträgers (P = 0,5) mit einem sicher homozygot freien Tier (P = 0) ergibt ein Epilepsie-Risiko für den Welpen von 0,5 x 0 = 0. Somit können auch aus Anlageträgern gesunde Tiere erzüchtet werden, welche aber Anlageträger sein können.

5. Rahmenbedingungen

Alle zur Zucht zugelassenen Tiere sind in den Zuchtstätten weiterhin einsetzbar. Alle aus dem Zuchtprogramm geborenen Welpen sind potentiell zuchtfähig.

6. Paarungsauflagen

Es dürfen nur Paarungen durchgeführt werden, bei denen das Risiko für die Welpen einen bestimmten Grenzwert nicht überschreitet. In der ersten Phase des Programms wird ein Risiko als oberste Grenze festgelegt, das einer Paarung von zwei gesunden Tieren aus Würfen mit erkrankten Geschwistern (P = 0,33) entspricht. Das ergibt einen R-Wert von 0,33 x 0,33 = 0,11.

Niedrigere Risikowerte sind anzustreben. Der Risiko-Wert kann in Anpassung an die vorliegenden Gegebenheiten in speziellen zeitlichen Abständen reduziert werden.

7. Verstöße

Verstöße gegen die Auflagen des Zuchtplans werden als Verstöße gegen die Zuchtordnung geahndet